BGH bestätigt Urteil des LG Göttingen: Ex-Anwalt verzögerte Prozess, U-Haft wird nicht angerechnet
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des ehemaligen Anwalts Reiner Fuellmich bestätigt und die Nichtanrechnung von fünf Monaten Untersuchungshaft auf seine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gebilligt. Der BGH begründete dies mit Fuellmichs Verhalten im Prozess, das auf eine bewusste Verfahrensverschleppung abzielte.
Quelle: lto.de
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