Prozess wegen Tod von Lorenz A.: Polizeipsychologe soll Notwehr-Frage begutachten
TL;DR
KI-generiert
Im Prozess um den Tod von Lorenz A. soll ein Polizeipsychologe die Notwehrfrage begutachten. Der Gutachter soll klären, ob der Polizist die Situation falsch einschätzte und die Schüsse auf Lorenz A. fahrlässig waren.
Quelle: taz.de
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