Prozess wegen Tod von Lorenz A.: Polizeipsychologe soll Notwehr-Frage begutachten

Von with∅ut-me 02.10.2026 um 15:16 Uhr Polizei & Ermittlungen Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Im Prozess um den Tod von Lorenz A. soll ein Polizeipsychologe die Notwehrfrage begutachten. Der Gutachter soll klären, ob der Polizist die Situation falsch einschätzte und die Schüsse auf Lorenz A. fahrlässig waren.

Quelle: taz.de

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