EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte: Wann die Nichtvorlage an den EuGH zur Staatshaftung führt
TL;DR
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die bloße Nichtvorlage einer Frage durch ein letztinstanzliches Gericht an den EuGH keine automatische Staatshaftung auslöst. Eine Staatshaftung entsteht nur, wenn zusätzlich ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen materiell-rechtliche Unionsnormen vorliegt, die dem Einzelnen Rechte verleihen sollen.
Quelle: lto.de
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