Verbraucherschutz: EuGH stoppt einseitige AGB-Änderungen bei Telecom-Konzernen
TL;DR
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einseitig ändern dürfen, um Preise zu erhöhen. Eine solche Änderung muss weiterhin zivilrechtlichen Prüfungen standhalten, und ein bloßes Sonderkündigungsrecht für Kunden reicht nicht aus. Dies stärkt die Position von Verbrauchern und unterstützt Sammelklagen gegen solche Preiserhöhungen.
Quelle: heise.de
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