Maskenbeschaffung vor Gericht: Jens Spahn kommt uns wohl doch nicht ganz so teuer
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof deutet an, dass die Bundesregierung nicht für alle zu viel gekauften Coronamasken aus dem Jahr 2020 zahlen muss. Ein Teilerfolg für die Regierung zeichnet sich ab, da ein Großteil der Vertragsrücktritte anerkannt werden könnte, es sei denn, die Bundesregierung hat selbst Verzögerungen verursacht. Das Urteil wird am 15. Dezember erwartet.
Quelle: taz.de
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