Einseitige Vertagsänderungen bei Internetverträgen: EuGH stärkt Rechte von Endnutzern im Streit um Vodafone-AGB
TL;DR
KI-generiert
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter ihre Verträge nicht einseitig ändern dürfen. Dies betrifft auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone und hat Auswirkungen auf eine Sammelklage von über 100.000 Verbrauchern.
Quelle: lto.de
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