Hass im Netz: Ich will die Daten der Täter!

Von with∅ut-me 14.10.2026 um 07:56 Uhr Polizei & Ermittlungen Gesetze & Rechte IT & Internet
TL;DR KI-generiert Eine Person investierte rund 7.000 Euro in Anwalts- und Gerichtskosten, um die Identität eines Online-Haters zu ermitteln, der sie bedrohte. Die Identität wurde schließlich durch die Bundesnetzagentur offengelegt, und der Täter, der bereits wegen Körperverletzung vorbestraft war, muss sich vor Gericht verantworten.

Quelle: taz.de

0 Stimmen

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!