Kammergericht Berlin: Gericht nennt Trinkgeld-Klausel von Lieferando unzulässig
TL;DR
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Das Kammergericht Berlin hat eine Klausel von Lieferando für unzulässig erklärt, die eine Erstattung vorab gezahlten Trinkgeldes bei Stornierung ausschloss. Das Gericht begründete dies mit einer einseitigen Vertragsgestaltung zum Nachteil der Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: golem.de
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