BFH zur Metallverwertung im Krematorium: Verkauftes Zahngold zählt als Betriebseinnahme
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Erlöse aus dem Verkauf von Zahngold und anderen Metallresten nach Einäscherungen als Betriebseinnahmen eines Krematoriums gelten. Die Verwendung der Gelder für soziale Zwecke oder die Verbuchung auf separaten Konten ändert an dieser steuerrechtlichen Bewertung nichts.
Quelle: lto.de
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