BFH zur Metallverwertung im Krematorium: Verkauftes Zahngold zählt als Betriebseinnahme

Von withut-me 10.09.2026 um 11:06 Uhr Steuern & Abgaben Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Erlöse aus dem Verkauf von Zahngold und anderen Metallresten nach Einäscherungen als Betriebseinnahmen eines Krematoriums gelten. Die Verwendung der Gelder für soziale Zwecke oder die Verbuchung auf separaten Konten ändert an dieser steuerrechtlichen Bewertung nichts.

Quelle: lto.de

0 Stimmen

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!