OLG Frankfurt am Main: Bewertungsplattform muss Unternehmen Beweise für Kundenbeziehung zugänglich machen
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Betreiber von Bewertungsplattformen Unternehmen Unterlagen über Kundenbeziehungen zugänglich machen müssen, wenn eine negative Bewertung angefochten wird. Die Plattformbetreiberin muss die Beweismittel weiterleiten, um dem betroffenen Unternehmen die Stellungnahme zu ermöglichen.
Quelle: lto.de
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!