OLG Frankfurt am Main: Bewertungsplattform muss Unternehmen Beweise für Kundenbeziehung zugänglich machen

Von withut-me 08.09.2026 um 17:26 Uhr Unternehmen & Märkte Gesetze & Rechte Medien & Presse
TL;DR KI-generiert Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Betreiber von Bewertungsplattformen Unternehmen Unterlagen über Kundenbeziehungen zugänglich machen müssen, wenn eine negative Bewertung angefochten wird. Die Plattformbetreiberin muss die Beweismittel weiterleiten, um dem betroffenen Unternehmen die Stellungnahme zu ermöglichen.

Quelle: lto.de

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