Letzter Ausweg Parteigerichtsverfahren: Wann ist die rote Linie überschritten?
TL;DR
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Parteiausschlüsse sind juristisch komplex und erfordern nach § 10 Parteiengesetz vorsätzliche, erhebliche Verstöße gegen Satzung oder Grundsätze, die der Partei schweren Schaden zufügen. Die Berliner Linke steht unter Druck, sich von problematischen Mitgliedern zu trennen, was durch hohe Hürden und die Notwendigkeit von Schiedsgerichtsverfahren erschwert wird.
Quelle: taz.de
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