BAG stärkt Arbeitgebern den Rücken: Elternzeit beginnt trotz Trennung von Partner und Kind
TL;DR
KI-generiert
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein genehmigter Elternzeitantrag bindend ist, auch wenn sich die familiäre Situation vor Beginn der Elternzeit ändert. Ein Arbeitnehmer kann die Elternzeit nicht einseitig wegen einer Trennung vom Kind oder dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt vorzeitig beenden, es sei denn, es liegen besondere Härtefälle vor.
Quelle: lto.de
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