BAG stärkt Arbeitgebern den Rücken: Elternzeit beginnt trotz Trennung von Partner und Kind

Von with∅ut-me 07.10.2026 um 13:36 Uhr Parlament & Gesetze Arbeit & Beruf
TL;DR KI-generiert Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein genehmigter Elternzeitantrag bindend ist, auch wenn sich die familiäre Situation vor Beginn der Elternzeit ändert. Ein Arbeitnehmer kann die Elternzeit nicht einseitig wegen einer Trennung vom Kind oder dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt vorzeitig beenden, es sei denn, es liegen besondere Härtefälle vor.

Quelle: lto.de

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