BayObLG zum Vergaberecht beim Oktoberfest: Traditionelle Vergabepraxis für Wiesn-Zelte bleibt bestehen
TL;DR
KI-generiert
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat entschieden, dass die Vergabe von Festzelten auf dem Oktoberfest nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt. Die Stadt München muss die lukrativen Zelte somit nicht europaweit ausschreiben.
Quelle: lto.de
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