Zum selben Ereignis

  1. Vergabe der Wiesn-Zelte laut Gerichtsbeschluss rechtmäßig
  2. BayObLG zum Vergaberecht beim Oktoberfest: Traditionelle Vergabepraxis für Wiesn-Zelte bleibt bestehen

BayObLG zum Vergaberecht beim Oktoberfest: Traditionelle Vergabepraxis für Wiesn-Zelte bleibt bestehen

Von with∅ut-me 16.10.2026 um 13:51 Uhr Parlament & Gesetze Unternehmen & Märkte Gerichtsprozesse
TL;DR KI-generiert Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat entschieden, dass die Vergabe von Festzelten auf dem Oktoberfest nicht dem europäischen Vergaberecht unterliegt. Die Stadt München muss die lukrativen Zelte somit nicht europaweit ausschreiben.

Quelle: lto.de

0 Stimmen

Zum selben Ereignis

  1. Vergabe der Wiesn-Zelte laut Gerichtsbeschluss rechtmäßig
  2. BayObLG zum Vergaberecht beim Oktoberfest: Traditionelle Vergabepraxis für Wiesn-Zelte bleibt bestehen

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!