AG München zu Reisemangel bei "Rail & Fly": Mit verspäteten Zügen muss man rechnen
TL;DR
KI-generiert
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende die Kosten für einen verpassten Flug aufgrund einer Zugverspätung selbst tragen müssen, wenn sie nicht ausreichend Zeit für mögliche Verzögerungen eingeplant haben. Das Gericht begründete dies damit, dass Zugverspätungen im deutschen Schienenverkehr allgemein bekannt sind und bei der Reiseplanung berücksichtigt werden müssen.
Quelle: lto.de
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