AG München zu Reisemangel bei "Rail & Fly": Mit verspäteten Zügen muss man rechnen

Von with∅ut-me 12.10.2026 um 16:16 Uhr Arbeit & Beruf Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Reisende die Kosten für einen verpassten Flug aufgrund einer Zugverspätung selbst tragen müssen, wenn sie nicht ausreichend Zeit für mögliche Verzögerungen eingeplant haben. Das Gericht begründete dies damit, dass Zugverspätungen im deutschen Schienenverkehr allgemein bekannt sind und bei der Reiseplanung berücksichtigt werden müssen.

Quelle: lto.de

0 Stimmen

Diskussion

Anmelden, um mitzudiskutieren.

Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!