Korrektur aus Luxemburg: EuGH beendet deutsche "Dreijahreslösung" für unwirksame Preisklauseln
TL;DR
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche "Dreijahreslösung" des Bundesgerichtshofs (BGH) für unwirksam erklärt. Diese Regelung erlaubte Energieversorgern, unwirksame Preiserhöhungen teilweise nicht zurückzahlen zu müssen, wenn Kunden nicht innerhalb von drei Jahren widersprachen. Nun müssen missbräuchliche Klauseln nach EU-Recht unangewendet bleiben.
Quelle: lto.de
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