Madrid - Oberstes Gericht bestätigt Wahlrechts-Entzug für bestimmte Auslands-Spanier
TL;DR
KI-generiert
Das Oberste Gericht Spaniens hat entschieden, dass nach dem Enkelgesetz eingebürgerte Spanier kein Wahlrecht haben, es sei denn, sie können nachweisen, dass ihre Vorfahren vor dem Bürgerkrieg oder der Franco-Diktatur flohen. Diese Einschränkung des Wahlrechts wurde aufgrund zahlreicher Einbürgerungsanträge aus Lateinamerika vorgenommen.
Quelle: deutschlandfunk.de
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