Kontokündigung linker Organisation: Rote Hilfe erzielt Etappensieg im Streit mit der Sparkasse
TL;DR
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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung der Sparkasse Göttingen zurückgewiesen und damit die Fortführung des Kontos der Roten Hilfe angeordnet. Die Sparkasse hatte das Konto wegen eines Spendenaufrufs zur Unterstützung von Angeklagten in „Antifa-Ost-Verfahren“ gekündigt, sah darin eine mögliche Terrorismusfinanzierung. Die Gerichte sahen jedoch keinen sachgerechten Grund für die Kündigung.
Quelle: taz.de
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