OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung: Wegen Harnsteins platzt der Traum vom Polizeiberuf nicht
TL;DR
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Polizeibewerber nicht allein wegen eines früheren Harnsteins und der damit verbundenen Vorsorgemaßnahmen als gesundheitlich ungeeignet eingestuft werden darf. Das Land NRW muss das Bewerbungsverfahren mit dem Mann fortsetzen.
Quelle: lto.de
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