OVG NRW zur gesundheitlichen Eignung: Wegen Harnsteins platzt der Traum vom Polizeiberuf nicht

Von with∅ut-me 28.09.2026 um 14:46 Uhr Polizei & Ermittlungen Gerichtsprozesse Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Polizeibewerber nicht allein wegen eines früheren Harnsteins und der damit verbundenen Vorsorgemaßnahmen als gesundheitlich ungeeignet eingestuft werden darf. Das Land NRW muss das Bewerbungsverfahren mit dem Mann fortsetzen.

Quelle: lto.de

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