BGH zur Vaterschaftsanerkennung durch trans Mann: Vater muss bei Geburt des Kindes bereits ein Mann sein
TL;DR
KI-generiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes rechtlich als Mann gilt, die Vaterschaft wirksam anerkennen kann. Eine Vaterschaftsanerkennung durch einen trans Mann, der bei Geburt des Kindes noch als Frau registriert war, ist unwirksam, auch wenn er später seine Geschlechtszugehörigkeit änderte.
Quelle: lto.de
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