VG Gelsenkirchen stellt Vorabentscheidungsgesuch zu Jesiden: EuGH soll über Folgen früherer Gruppenverfolgung entscheiden
TL;DR
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten, unter welchen Bedingungen der Flüchtlingsschutz für einen Jesiden aus dem Irak bestehen bleibt, nachdem er in sein Heimatland gereist war. Der EuGH soll entscheiden, ob eine frühere Gruppenverfolgung und zwingende persönliche Gründe eine Ausnahme von der Entziehung des Schutzstatus rechtfertigen.
Quelle: lto.de
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