BVerfG zu Durchsuchung bei Mitbewohnern: Eine WG ist kein Freibrief für die Durchsuchung aller Zimmer
TL;DR
KI-generiert
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden nicht automatisch die Zimmer von unverdächtigen Mitbewohnern durchsuchen dürfen, nur weil diese mit einer beschuldigten Person zusammenwohnen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf Beweismittel in diesen privaten Räumen hindeuten.
Quelle: lto.de
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