Remonstration: Über die Pflicht, sich Weisungen zu widersetzen
TL;DR
KI-generiert
Staatsbedienstete sind verpflichtet, rechtswidrige Weisungen ihrer Vorgesetzten zu hinterfragen und zu melden. Weisungen, die eine Straftat, Ordnungswidrigkeit darstellen oder die Menschenwürde verletzen, dürfen nicht befolgt werden. Die Regeln zur Remonstrationspflicht sind bundesweit im Beamtenstatusgesetz festgelegt.
Quelle: taz.de
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