VG Düsseldorf widerspricht Grundschule: Schüler mit Herzerkrankung darf mit auf Klassenfahrt
TL;DR
KI-generiert
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Grundschule einem neunjährigen Schüler mit Herzerkrankung die Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht verweigern darf. Das Gericht begründete, dass Klassenfahrten Teil der schulischen Bildung sind und die Teilnahme nur bei konkreter Gefahr für den Schüler oder andere eingeschränkt werden darf.
Quelle: lto.de
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