Für eine Reanimation spielt die Krankenkassen-Mitgliedschaft keine Rolle

Von withut-me 09.09.2026 um 15:06 Uhr Finanzen & Börse Gesetze & Rechte Medizin & Pflege
TL;DR KI-generiert Das Bundessozialgericht entschied, dass die bloße Fortsetzung einer Reanimation im Krankenhaus keine stationäre Behandlung begründet, wenn diese bereits vor Einlieferung begann und nur kurz fortgesetzt wurde. Die Krankenkassen bekamen in drei Fällen Recht, dass dies nicht als vollstationäre Behandlung abgerechnet werden darf. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist noch offen.

Quelle: correctiv.org

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