Für eine Reanimation spielt die Krankenkassen-Mitgliedschaft keine Rolle
TL;DR
KI-generiert
Das Bundessozialgericht entschied, dass die bloße Fortsetzung einer Reanimation im Krankenhaus keine stationäre Behandlung begründet, wenn diese bereits vor Einlieferung begann und nur kurz fortgesetzt wurde. Die Krankenkassen bekamen in drei Fällen Recht, dass dies nicht als vollstationäre Behandlung abgerechnet werden darf. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist noch offen.
Quelle: correctiv.org
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