Nach Blockaden gegen AfD in Erfurt: Bleibt Antifaschismus gemeinnützig?
TL;DR
KI-generiert
Das Finanzamt für Körperschaften Berlin I prüft die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA, da eine "unzulässige politische Betätigung" im Zusammenhang mit der Unterstützung von Blockaden gegen die AfD und einer Kampagne für ein AfD-Verbot vermutet wird. Der Verein muss bis zum 24. November Steuererklärungen für die Jahre 2023-2025 vorlegen.
Quelle: taz.de
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