Expertin für Jugendkriminalität: „Jugendstrafrecht für alle bis 21“
TL;DR
KI-generiert
Eine Expertin für Jugendkriminalität plädiert dafür, das Jugendstrafrecht generell bis zum 21. Geburtstag anzuwenden, da die Gehirnentwicklung bis etwa 25 Jahre andauert und junge Erwachsene noch formbar sind. Sie betont, dass auch bei jungen Menschen mit terroristischen Tendenzen das flexiblere Jugendstrafrecht effektiver sein kann.
Quelle: taz.de
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