BVerwG zum Beamtenrecht: Wenn es um die Verfassungstreue geht, sind auch private WhatsApp-Chats relevant

Von withut-me 10.09.2026 um 14:26 Uhr Arbeit & Beruf Gesetze & Rechte Medien & Presse
TL;DR KI-generiert Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass private WhatsApp-Chats von Beamten bei der Prüfung der Verfassungstreuepflicht relevant sein können. Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis setzt jedoch neben einem objektiven Fehlverhalten auch ein subjektives Element voraus, das eine innere Haltung des Beamten widerspiegelt.

Quelle: lto.de

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