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OLG Hamm zu Fernwärmeverträgen: Preiserhöhungsklauseln von Eon rechtswidrig

Von with∅ut-me 12.10.2026 um 13:06 Uhr Unternehmen & Märkte Verbraucherschutz Gesetze & Rechte
TL;DR KI-generiert Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bestimmte Preiserhöhungsklauseln von Eon für Fernwärmeverträge in Hamburg, Erkrath und Schwalbach rechtswidrig sind. Das Gericht sah eine unzulässige Weitergabe von Kostensteigerungen an die Kunden und eine Missachtung des Gleichlaufs der Kostenkomponenten.

Quelle: lto.de

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