OLG Hamm zu Fernwärmeverträgen: Preiserhöhungsklauseln von Eon rechtswidrig
TL;DR
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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass bestimmte Preiserhöhungsklauseln von Eon für Fernwärmeverträge in Hamburg, Erkrath und Schwalbach rechtswidrig sind. Das Gericht sah eine unzulässige Weitergabe von Kostensteigerungen an die Kunden und eine Missachtung des Gleichlaufs der Kostenkomponenten.
Quelle: lto.de
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