Oberverwaltungsgericht - Pornoseiten bleiben vorerst für Nutzer zugänglich
TL;DR
KI-generiert
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Pornoseiten vorerst zugänglich bleiben. Die Sperrverfügungen der Landesanstalt für Medien NRW verstoßen voraussichtlich gegen EU-Recht, da das zyprische Unternehmen nicht an deutsche Jugendschutzvorgaben gebunden sei.
Quelle: deutschlandfunk.de
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