Notgesetz für Landwirtschaft: zwei Pestizide kehren unter Auflagen zurück
TL;DREin neues Notgesetz gestattet den befristeten Einsatz der Pestizide Acetamiprid und Flupyradifuron unter bestimmten Bedingungen. Acetamiprid wird als schädlich für Bestäuber eingestuft, während Flupyradifuron über behandeltes Saatgut angewendet werden soll.
Quelle: euronews.com
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