OLG Frankfurt zum Verbraucherschutz: Energieversorger müssen verständlich drohen, bevor sie den Hahn abdrehen
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat entschieden, dass Energieversorger Kunden vor einer Versorgungsunterbrechung klar und verständlich über ihre Rechte informieren müssen. Eine bloße Androhung, die nur auf Gefahren für Leib und Leben abzielt, reicht nicht aus, da auch andere Gründe die Unverhältnismäßigkeit einer Sperre begründen können.
Quelle: lto.de
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