BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO: Wann endet das Zeugnisverweigerungsrecht?
TL;DR
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für enge Angehörige im Strafverfahren erlischt, wenn das Verfahren gegen den Beschuldigten endgültig eingestellt wurde und eine Verfolgung als Verbrechen ausgeschlossen ist. Dies gilt auch, wenn die Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflagen erfolgte.
Quelle: lto.de
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