OVG Schleswig-Holstein zum "Letzte Generation"-Beschluss: Gericht muss Entscheidung nicht selbst veröffentlichen
TL;DR
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das Landgericht Flensburg einen Beschluss zur "Letzten Generation" nicht selbst veröffentlichen muss. Ein Journalist kann lediglich eine Kopie des Dokuments erhalten, da eine eigene Veröffentlichung durch das Gericht aufgrund strafrechtlicher Risiken (§ 353d StGB) nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Quelle: lto.de
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