OVG NRW ändert Rechtsprechung: Katholische Schule muss konfessionslose Schülerin aufnehmen
TL;DR
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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass eine konfessionslose Schülerin aufgenommen werden muss. Die Entscheidung basiert auf dem Kriterium der Wohnortnähe und nicht auf der Konfession, auch wenn die Schule katholische Kinder bevorzugt hatte.
Quelle: lto.de
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