OLG Frankfurt zur Leasingübernahme: Raus aus dem Leasingvertrag, raus aus der Haftung
TL;DR
KI-generiert
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Klausel zur Mithaftung eines ausscheidenden Leasingnehmers unwirksam ist, wenn sie überraschend und nicht deutlich hervorgehoben ist. Eine frühere Leasingnehmerin haftet somit nicht für rückständige Raten, nachdem sie einen Vertrag auf eine andere Person übertragen hatte.
Quelle: lto.de
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