Psychosoziale Unterstützung: Prozessbegleitung für Gewaltopfer wird ausgeweitet
TL;DR
KI-generiert
Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten erleichtert. Die bisherige Antragsstellung entfällt für Kinder und Jugendliche, und die Voraussetzung der besonderen Schutzbedürftigkeit für Erwachsene wird gestrichen.
Quelle: taz.de
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