Auslegungssache 169: Datenschutz in Videokonferenzen
TL;DR
KI-generiert
Bei Videokonferenzen trägt der Einladende die datenschutzrechtliche Verantwortung. Arbeitgeber benötigen für normale Konferenzen keine Einwilligung der Beschäftigten. Heimliches Aufzeichnen oder Teilen von Screenshots kann rechtliche Folgen haben.
Quelle: heise.de
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