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Auslegungssache 169: Datenschutz in Videokonferenzen

Von with∅ut-me 02.10.2026 um 04:26 Uhr Gesetze & Rechte IT & Internet Medien & Presse
TL;DR KI-generiert Bei Videokonferenzen trägt der Einladende die datenschutzrechtliche Verantwortung. Arbeitgeber benötigen für normale Konferenzen keine Einwilligung der Beschäftigten. Heimliches Aufzeichnen oder Teilen von Screenshots kann rechtliche Folgen haben.

Quelle: heise.de

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