Verursacherprinzip beim EuGH: Der Herkunft giftiger Chemikalien auf der Spur
TL;DR
KI-generiert
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft, ob die finanzielle Beteiligung von Pharma- und Kosmetikunternehmen an den Kosten für eine vierte Klärstufe rechtswidrig ist. Generalanwältin Juliane Kokott empfahl, die Klage Polens stattzugeben, da bei der Erfassung wissenschaftlicher Daten Fehler gemacht worden seien.
Quelle: taz.de
Diskussion
Anmelden, um mitzudiskutieren.
Noch keine Kommentare. Mach den Anfang!