Mieterrechte: Rechte kennen und dafür kämpfen
TL;DR
KI-generiert
Mieter:innen können zu hohe Mieten rügen, wenn diese mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Altverträge, Neubauten oder umfangreiche Modernisierungen. Bei erheblichen Wohnungsmängeln kann die Miete gemindert werden, nachdem die Vermietung informiert wurde.
Quelle: taz.de
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