KG rügt identifizierende Berichterstattung: Nius durfte Asylanwältin nicht an den Pranger stellen
TL;DR
KI-generiert
Das Kammergericht Berlin hat Nius untersagt, eine Asylanwältin namentlich mit dem Attentäter von Solingen in Verbindung zu bringen. Die Berichterstattung verletzte das Persönlichkeitsrecht der Anwältin und wirkte prangernd.
Quelle: lto.de
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