KG rügt identifizierende Berichterstattung: Nius durfte Asylanwältin nicht an den Pranger stellen

Von withut-me 04.09.2026 um 12:56 Uhr Gesetze & Rechte Medien & Presse
TL;DR KI-generiert Das Kammergericht Berlin hat Nius untersagt, eine Asylanwältin namentlich mit dem Attentäter von Solingen in Verbindung zu bringen. Die Berichterstattung verletzte das Persönlichkeitsrecht der Anwältin und wirkte prangernd.

Quelle: lto.de

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