VG Koblenz zur Bundeswehr: Soldat auf Zeit darf trotz "Sinnkrise" nicht früher gehen
TL;DR
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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Zeitsoldat seine 16-jährige Dienstzeit nicht wegen einer persönlichen Sinnkrise um zwei Jahre verkürzen darf. Die Bundeswehr hat ein dienstliches Interesse daran, den gut ausgebildeten Soldaten zu halten, was für eine Verkürzung ausschlaggebend ist.
Quelle: lto.de
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