Hessisches LSG zur nicht bezahlten Ersatzpflege: Erbin geht bei Pflegekasse leer aus
TL;DR
KI-generiert
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass Erben keine Kosten für Ersatzpflege von der Pflegekasse erstattet bekommen, wenn die pflegebedürftige Person die Leistung zu Lebzeiten nicht bezahlt hat. Eine Zwölfmonatsfrist für Erstattungsansprüche greift nur, wenn die Kosten bereits entstanden sind.
Quelle: lto.de
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